Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Mit der schriftlichen Auftragserteilung bestätigt uns der Besteller seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit, jedoch ist der Auftragnehmer berechtigt eine 25 % ige Anzahlung als Vorkasse zu fordern.
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Bankkosten einzufordern.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises zuzüglich Mahn- und Prozesskosten, sowie Zinsen und Nebenkosten bei Hingabe von Schecks bis zu deren Einlösung, bleiben die in Rechnung gestellten Gegenstände unser Eigentum. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur voll-
ständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
Beanstandungen müssen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung, immer schriftlich, angezeigt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Möglichkeit mangelhafte Liefergegenstände nachzubessern oder gegen Rücknahme der beanstandeten Gegenstände Ersatz zu liefern.
Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind ihm der Weiterverkauf und die Weiterverarbeitung der Gegenstände untersagt, und wir sind ohne Vorausklage berechtigt, die gelieferten Gegenstände nach unserer Wahl auf Kosten des Auftraggebers in unser Gewahrsam zu bringen.
Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Erfüllungsort.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.